WiWi Gast schrieb am 25.12.2020:
Naja, Deine Rechnung ist korrekt. ABER:
Du brauchst einen "Grund", um schon mit 50 in Ruhestand gehen zu können. Es ist nämlich nicht so, dass Du dem Staat einfach sagen kannst "Hey, ich bin jetzt reif für den Ruhestand und gehe!". Das geht (unter Abschlägen, wie von Dir berechnet), ab frühestens 60 oder 63.
Da war meine Formulierung wohl missverständlich.
Der beamtenrechtliche Ruhestand bliebe mir natürlich verwehrt, dann würde ich nämlich auch eine Pension erhalten.
Das Altersgeld, von dem ich sprach, ist für ehemalige Beamte, die auf eigenen Wunsch aus dem Dienst enthoben werden (problemlos möglich). Im Standardfall erhält man dann eine Nachzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung. Wenn man allerdings eine bestimmte Zahl Dienstjahre hat, erwirbt man einen Anspruch auf das sogenannte Altersgeld. Das ist mehr als die GRV aber weniger als die Pension.
FinJap! schrieb am 25.12.2020:
Hi, bist du dir wirklich sicher dass du mit 50 überhaupt schon ein Rentenanspruch hast?
Ich hab nach kurzem googeln folgendes gefunden:
Die Rente mit 50 ist nur theoretisch möglich – und dieses auch nur, wenn mit privatem Geld vorgesorgt wurde. Eine staatliche Rente wird für 50 Jahre alte Personen nicht ausgezahlt. (Ausnahmen gibt es für Menschen mit Behinderung und für Berufssoldaten.)
Der Hintergrund: Für jeden Monat, der zum eigentlichen Rentenbeginn fehlt, werden 0,3 Prozent vom eigentlichen Rentenanspruch abgezogen. Da der größtmögliche Abzug der staatlichen Rente bei 14,4 Prozent liegt, ergibt sich ein Renteneintritt, der maximal 4 Jahren vor der Regelaltersgrenze liegt (14,4 Prozent geteilt durch 0,3 Prozent sind gleich 48 Monate). Bei einem Renteneintrittsalter von 67 Jahren kann man also frühestens mit 63 Jahren in Rente gehen.
Deswegen habe ich mit den Dienstjahren bis Alter 50 gerechnet und nicht bis 67 und habe extra erwähnt, dass ich die Lücke von 50 bis 67 aus Wertpapiervermögen stemmen wollen würde.
Sprich:
Mit 50 aus dem Dienst entlassen werden und Anspruch auf Altersgeld ab 67 erwerben.
Von 50 bis 67 vom angesparten Vermögen leben (ca. 2.500€).
ab 67 von Altersgeld und früheren Ansprüchen (zusammen ca. 2.500€) leben.
WiWi Gast schrieb am 25.12.2020:
Keine Chance, einmal Beamter, immer Beamter.
Kompletter Unsinn. Entlassungen aus dem Dienst auf Wunsch des Beamten sind in der Realität überhaupt kein Problem und kommen ständig vor.
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